Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mitwohnzentrale Rostock |
| 1. | In Erfüllung des Auftrages erhält der Auftraggeber/in Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann auch telefonisch oder per Fax geführt werden. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
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| 2. | Die Angebote sind vertraulich und nur für d. Auftraggeber/in bestimmt Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Mitwohnzentrale Rostock. Rechnungsträger bleibt der/die Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der Mitwohnzentrale Rostock getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist die Mitwohnzentrale Rostock umgehend hiervon unter Nennung der Quelle zu unterrichten. Sollte der/die Auftraggeber/in seine umgehende Meldungspflicht verletzen, sind die vertraglich vereinbarten Kosten sofort zu entrichten.
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| 3. | Der Abschluß eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekanntgegebenen Objekte oder mit einem der bekanntgegebenen Anbieter ist der Mitwohnzentrale Rostock umgehend mitzuteilen. Kommt aufgrund des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder zusätzliches Geschäft zustande, und hat die Mitwohnzentrale Rostock die Möglichkeit zum Abschluß dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht der Mitwohnzentrale Rostock die Provision nach dem/n zustandegekommenen Geschäft/en zu.
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| 4. | Mit Abschluß eines Mietvertrages (mündlich / schriftlich) wird eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. sofort fällig. Ist das Objekt vom Vermieter der Mitwohnzentrale Rostock gegenüber für eine Mietdauer unter 12 Monaten angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter 12 Monaten Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter / bis 12 Monaten, so berechnet sich die Provision entsprechend nebenstehender Staffelung.
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| 5. | Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen des Miet zinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
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| 6. | Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, gleich durch wen oder aus welchem Rechtsgrund, begründet keinerlei Ansprüche gegen die Mitwohnzentrale Rostock, soweit nicht die Vorraussetzungen zu Punkt 6, Satz 4 der AGB erfüllt sind. Der Anspruch der Mitwohnzentrale Rostock auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt. Dies gilt entsprechend, wenn das Mietverhältnis von beiden Parteien bereits vor dem vorgesehenen Vertragsbeginn einvernehmlich aufgelöst wird.
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| 7. | Die Verlängerung eines Mietvertrages erfolgt ausschließlich über die Mitwohnzentrale Rostock und ist bis zu einer Gesamtmietdauer von 12 Monaten provisionspflichtig.
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| 8. | Sollte der noch zu schließende und entgültige Mietvertrag durch Umstände, die weder der Eigentümer noch der o. g. Makler zu vertreten hat, nicht zustande kommen, so verpflichtet sich der o. g . Auftraggeber eine Aufwandspauschale in Höhe von 1 Monatsmiete zzgl. der zur Zeit gültigen gesetzlichen MwSt. für die Zurückhaltung der Wohnung und der sich daraus resultierenden Nichtvermietbarkeit an Dritte, an die Mitwohnzentrale Rostock zu entrichten.
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| 9. | Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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| | Stand: 10/2007 (Änderungen vorbehalten)
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